Flugschule + Tandemtaxi Bruno Girstmair Lienz
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Fluglehrerberechtigung

Voraussetzungen:
  • über zwei Jahre Inhaber eines HG bzw. PG-Scheines (SOPI) mit Überlandberechtigung
  • mindestens 200 Höhenflüge von über 300 MeterHÜ
  • 60 Tage Tätigkeit in einer Flugschule als Fluglehreranwärter
  • Absolvierung eines vom ÖAeC→ oder DHV→ anerkannten Fluglehrerlehrganges
  • Ablegung eines m ündlichen Eingangstests
  • Fluglehrertätigkeit von mindestens 90 Tagen unter Aufsicht eines befugten Fluglehrers
  • Verlängerung alle drei Jahre (Weiterbildungs Seminar des ÖAeC ist verpflichtend)
Inhaber einer Delta-Fluglehrer-Berechtigung benötigen:
  • Schulbestätigung für Paragleiter
  • mindestens 200 Höhenflüge ( 300 Meter)
  • 2 Monate Fluglehrer Tätigkeit in einer Paragleiter Flugschule
Inhaber einer „Para” Fluglehrer Berechtigung benötigen:
  • Schulbestätigung für Drachenflieger
  • mindestens 200 Höhenflüge ( 300 Meter)
  • 2 Monate Fluglehrertätigkeit in einer Hängegleiterflugschule

(c) A.-Dreher /PIXELIO→

*Preise und Kurszeiten siehe hier!
 

Nie zuvor war es so einfach „in die Luft zu gehen!”