Fluglehrerberechtigung
Voraussetzungen:
- über zwei Jahre Inhaber eines HG bzw. PG-Scheines (SOPI) mit Überlandberechtigung
- mindestens 200 Höhenflüge von über 300 MeterHÜ
- 60 Tage Tätigkeit in einer Flugschule als Fluglehreranwärter
- Absolvierung eines vom ÖAeC→ oder DHV→ anerkannten Fluglehrerlehrganges
- Ablegung eines m ündlichen Eingangstests
- Fluglehrertätigkeit von mindestens 90 Tagen unter Aufsicht eines befugten Fluglehrers
- Verlängerung alle drei Jahre (Weiterbildungs Seminar des ÖAeC ist verpflichtend)
Inhaber einer Delta-Fluglehrer-Berechtigung benötigen:
- Schulbestätigung für Paragleiter
- mindestens 200 Höhenflüge (HÜ 300 Meter)
- 2 Monate Fluglehrer Tätigkeit in einer Paragleiter Flugschule
Inhaber einer „Para” Fluglehrer Berechtigung benötigen:
- Schulbestätigung für Drachenflieger
- mindestens 200 Höhenflüge (HÜ 300 Meter)
- 2 Monate Fluglehrertätigkeit in einer Hängegleiterflugschule
*Preise und Kurszeiten siehe hier!
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