Wer von uns Drachen- und Paragleiterpiloten hat nicht schon einmal geträumt sprichwörtlich in die Luft zu gehen: Seit dem 14. September 2004 ist das nun auch in Österreich legal möglich. Seit dem Juli 2006 gibt es die ersten Mot. Flugschulen, die dazu Ausbildungen anbieten.
Voraussetzungen für die Ausstellung der Erweiterungskarte (Lizenz)
- gültiger HG- oder PG-Schein mit eingetragener Überlandberechtigung (DHV - ÖAeC Flugbuch)
- Schulung erfolgt nur in einer Mot. HG oder PG zugelassenen österreichischen Flugschule
- Gültigkeitsdauer der Berechtigung läuft 3 Jahre - ist daher wieder rechtzeitig zu verlängern
- die neue Lizenz ist eine eigene Erweiterungskarte zum bisherigen HG- & PG-Schein
- Mindestalter 15 Jahre, und unter 18 Jahren nur mit Einwilligung der Eltern
- körperliche und geistige Eignung
- die Ausstellung der Erweiterungskarte (Schein) erfolgt durch den ÖAeC
*Es gibt keine Anerkennung von im Ausland erworbenen Lizenzen, eine Umschreibung ist daher nicht möglich.
Rahmenbedingungen
- die Ausbildung erfolgt in Österreich in einer vom ÖAeC zugelassenen mot. HG-& PG-Flugschule
- Außenabflüge und Außenlandungen obliegen dem Landeshauptmann des jeweiligen Bundeslandes
- eventuelle Naturschutzrechtlichen Auflagen oder Beschränkungen obliegen ebenfalls dem zuständigen Beauftragten des jeweiligen Bundeslandes (im speziellen in Tirol und Salzburg)
- gesetzliche Halterhaftpflichtversicherung für mot. HG und PG ist obligatorisch
- in Österreich dürfen nur vom ÖAeC zugelassene Motoren bzw. DULV / ÖAeC zugelassene Paragleiter verwendet werden
- Überprüfungen erfolgen in der Regel für Paragleiter alle zwei Jahre durch zugelassene Checkbetriebe und bei den Motoren ebenso alle zwei Jahre durch „Bauprüfer” des ÖAeC (Kompatibilitätsprüfung)
Aussenabflug und Aussenlandungen mit motorisiertem HG und PG
Hier ist eine Genehmigung des zuständigen Landeshauptmannes einzuholen, in Tirol z.B. braucht es zusätzlich noch eine Naturschutzrechtlichebewilligung - Zuständigkeiten für das Land Tirol:
- Aussenabflug und Aussenlandungen: Herr Mag. Klaus Hohenauer (Landhaus) 0512 - 508 - 24 49
- Naturschutz Rechtliche Bewilligung: Hr. Dr. Andreas Lederer (Landhaus) 0512 - 508 - 28 46




