Lizenzverlängerung
Verlängert werden folgende Scheine:
- Hänge- und Paragleiter
- mot. Hänge- und Paragleiter
- Tandempiloten
- Windenschlepp Scheine
Wichtig rechtzeitig machen, also bis zwölf Monate vor dem Ablaufen!
Nach erstmaliger Ausstellung des HG- oder PG-Scheines durch den ÖAeC→ erfolgt die Verlängerung ausschließlich durch eine autorisierte österreichische Flugschule mittels Eintrag der Daten in das offizielle Flugbuch des ÖAeC bzw. DHV→.
Die Flugschulen sind Ihrerseits wiederum verpflichtet die Verlängerungen an den ÖAeC (als verantwortliche Aufsichtsbehörde) umgehend weiterzuleiten; bei Tandemlizenzen sofort!
Im Detail für die unterschiedlichen Scheine:
- Gültigkeitsdauer der Schulbestätigung: ab Ausstellungsdatum drei Jahre, kann nach dem Ablauf nicht mehr verlängert werden; es folgt die Ausbildung bzw. Prüfung zum HG- und PG-Schein.
- HG- und PG-Flugschein: Alle Lizenzen die bis zum Stichtag 1. Juni 2006 gültig waren brauchen nicht mehr verlängert zu werden.
- Überlandberechtigung: Wird ebenfalls mit dem HG- und PG-Flugschein automatisch gehandhabt.
- Tandem Para und Delta: Hier ist eine Verlängerung alle drei Jahre auch weiterhin erforderlich. Überprüfungsflug mit Tandem Delta oder Tandem Paragleiter: nicht zu vergessen, ein fliegerärztliches Gutachten ist wiederum notwendig (Eintrag erfolgt ebenfalls im Flugbuch).
- Mot. HG- und PG-Berechtigung: auch hier ist eine Verlängerung alle drei Jahre erforderlich. Hierzu ist vor dem Ablauf ein Überprüfungsflug zu absolvieren (Eintrag ebenfalls im Flugbuch).
- Tandempilotenverlängerung: dazu ist ein Überprüfungsflug mit Eintrag im Flugbuch, und ein erneutes fliegerärztliches Gutachten notwendig.
- Fluglehrer Berechtigung: wird mit dem HG- und PG-Schein verlängert, der Nachweis der Fluglehrertätigkeit im Rahmen einer Flugschule ist erforderlich. Die Unterrichtstätigkeit muss durch den verantwortlichen Geschäftsführer einer Flugschule dazu bestätigt werden.
Nachschulung:
Sollte ein Tandempilot, Fluglehrer oder mot. HG- oder PG-Pilot die Berechtigungsfrist überschreiten, erfolgt eine Nachschulung; laut den Ausbildungsrichtlinien mit mindestens fünf Höhenflügen unter Aufsicht, sowie ca. drei Stunden Theorieschulung.


