Flugschule + Tandemtaxi Bruno Girstmair Lienz
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Lizenzverlängerung

Verlängert werden folgende Scheine:
  • Hänge- und Paragleiter
  • mot. Hänge- und Paragleiter
  • Tandempiloten
  • Windenschlepp Scheine

Wichtig rechtzeitig machen, also bis zwölf Monate vor dem Ablaufen!
Nach erstmaliger Ausstellung des HG- oder PG-Scheines durch den ÖAeC→ erfolgt die Verlängerung ausschließlich durch eine autorisierte österreichische Flugschule mittels Eintrag der Daten in das offizielle Flugbuch des ÖAeC bzw. DHV→.

Die Flugschulen sind Ihrerseits wiederum verpflichtet die Verlängerungen an den ÖAeC (als verantwortliche Aufsichtsbehörde) umgehend weiterzuleiten; bei Tandemlizenzen sofort!

Im Detail für die unterschiedlichen Scheine:
  • Gültigkeitsdauer der Schulbestätigung: ab Ausstellungsdatum drei Jahre, kann nach dem Ablauf nicht mehr verlängert werden; es folgt die Ausbildung bzw. Prüfung zum HG- und PG-Schein.
  • HG- und PG-Flugschein: Alle Lizenzen die bis zum Stichtag 1. Juni 2006 gültig waren brauchen nicht mehr verlängert zu werden.
  • Überlandberechtigung: Wird ebenfalls mit dem HG- und PG-Flugschein automatisch gehandhabt.
  • Tandem Para und Delta: Hier ist eine Verlängerung alle drei Jahre auch weiterhin erforderlich. Überprüfungsflug mit Tandem Delta oder Tandem Paragleiter: nicht zu vergessen, ein fliegerärztliches Gutachten ist wiederum notwendig (Eintrag erfolgt ebenfalls im Flugbuch).
  • Mot. HG- und PG-Berechtigung: auch hier ist eine Verlängerung alle drei Jahre erforderlich. Hierzu ist vor dem Ablauf ein Überprüfungsflug zu absolvieren (Eintrag ebenfalls im Flugbuch).
  • Tandempilotenverlängerung: dazu ist ein Überprüfungsflug mit Eintrag im Flugbuch, und ein erneutes fliegerärztliches Gutachten notwendig.
  • Fluglehrer Berechtigung: wird mit dem HG- und PG-Schein verlängert, der Nachweis der Fluglehrertätigkeit im Rahmen einer Flugschule ist erforderlich. Die Unterrichtstätigkeit muss durch den verantwortlichen Geschäftsführer einer Flugschule dazu bestätigt werden.
Nachschulung:

Sollte ein Tandempilot, Fluglehrer oder mot. HG- oder PG-Pilot die Berechtigungsfrist überschreiten, erfolgt eine Nachschulung; laut den Ausbildungsrichtlinien mit mindestens fünf Höhenflügen unter Aufsicht, sowie ca. drei Stunden Theorieschulung.

 

*Preise und Kurszeiten siehe hier!
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Du weißt ja: starten musst Du nicht - landen aber schon!